Ultraschallvernebler: Ultraschallvernebler zeichnen sich dadurch aus, dass sie ausgesprochen leise sind und auch Langzeitverneblungen, für entsprechend geeignete Geräte, unproblematisch sind.
Ultraschallvernebler basieren auf dem Prinzip, dass elektrische Energie in mechanische Schwingungen umgewandelt werden. Dabei wird durch elektrischen Strom bspw. eine Keramikplatte mit speziellen physikalischen Eigenschaften verformt und letztlich in Schwingung versetzt (Piezoeffekt). Wenn man nun das Ultraschallgerät mit einer geeigneten Flüssigkeit (z.B. einem Medikament) befüllt, gelangt diese in Kontakt mit der Keramikplatte. Ist das Gerät in Betrieb, überträgt dann die Keramikplatte die oben beschriebene Schwingung auf die Flüssigkeit, woraufhin sich sehr feine Aerosolpartikel lösen.
Druckluftvernebler: Druckluftvernebler bestehen aus einem Kompressor und einem Vernebler. Daher werden sie auch Kompressorvernebler genannt. Der Kompressor erzeugt einen starken Luftstrom, der durch einen Schlauch in eine Düse gepresst wird. Im Vernebler wird dadurch ein Unterdruck erzeugt, der die dort befindliche Flüssigkeit (Medikament) ansaugt (Venturi-Prinzip).
Dabei lösen sich feine Partikel von der Lösung, die zunächst an eine Prallplatte geschleudert werden, bevor sie mit der austretenden Luft, das Aerosol bilden. Die Partikelgröße wird bei diesem Prozess hauptsächlich von der Größe der Düsenöffnung und der Konstruktion der Prallplatte bestimmt. Druckluftvernebler zeichnen sich dadurch aus, dass man verschiedene Vernebler anschließen kann. So können an ein und dem selben Kompressor, je nach Bedarf, verschiedene Vernebler mit unterschiedlichen Eigenschaften verwendet werden. Je nach den Bedürfnissen des Anwenders, kann ein Ultraschall- oder auch ein Druckluftvernebler geeigneter sein. Wir beraten Sie gerne näher dazu. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
Als Privatkunde sprechen Sie am besten auch mit Ihrem Arzt. Dieser kann Ihnen ein Inhalationsgerät auf Rezept verschreiben. Inhalationsgeräte gelten als Hilfsmittel und werden dadurch glücklicherweise nicht in das Arznei-, Verband und Heilmittelbudget des Arztes eingerechnet. Informieren Sie sich zusätzlich über die jeweiligen Konditionen der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten teilweise oder in voller Höhe.